CDU und SPD wollen ein Verbot der „Republikaner“

■ Streit über Verfassungsfeindlichkeit der Partei

Hamburg (dpa/taz) – Nachdem offenkundig ist, daß der „Republikaner“-Chef Franz Schönhuber für seine beleidigenden Äußerungen über Ignatz Bubis nicht wegen Volksverhetzung zu belangen ist, haben führende Politiker von SPD und CDU jetzt ein Verbot seiner Partei ins Auge gefaßt. Die Unionsfraktion im Bundestag will mit einer parteiübergreifenden Initiative „dem Treiben der Republikaner und ihres Vorsitzenden Franz Schönhuber ein Ende bereiten“. Der SPD-Chef Rudolf Scharping bezeichnete die „Republikaner“ als „eine offen verfassungsfeindliche rechtsradikale Partei“.

Unterdessen ist zwischen Beamten von Bund und Ländern offenbar eine Diskussion darüber entbrannt, ob die „Republikaner“ in dem Bericht des Verfassungsschutzes für das Jahr 1993 als rechtsextremistisch eingestuft werden sollten. Wie aus Stuttgart zu erfahren war, wehrten sich das Bonner Innenministerium sowie der Bundesverfassungsschutz dagegen, die Partei in dem Bericht als rechtsextremistisch einzuordnen.

Im Landesverfassungsschutzbericht Baden-Württembergs werden dagegen nach Informationen aus dem Stuttgarter Innenministerium die „Republikaner“ in jedem Fall unter der Rubrik „Rechtsextremismus“ eingeordnet. In Hessen gibt es bei den „Republikanern“ nach Worten des Direktors des hessischen Verfassungsschutzamtes, Hartmut Ferse, „ausreichende und eindeutige Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz war ebenfalls zu konkreten Erkenntnissen über die Beteiligung von „Republikanern“ an fremdenfeindlichen Straftaten gekommen.

Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Johannes Gerster sprach sich dafür aus, über die „hohe Eingriffsschwelle gegen Vereinigungen mit verfassungsfeindlichem Charakter“ neu nachzudenken. „Juristische Tricks, mit denen die unbestreitbare Wahrheit über den Massenmord an Juden geleugnet werden kann, müssen unterbunden werden.“ Seiten 5 und 10