Beirats-Rechte gekippt

■ Ampel beendet Debatte um neues Gesetz

Die Reform des Beiräte-Gesetzes ist für die laufende Legislaturperiode gestorben. Gestern hat der Ampel-Koalitionsausschuß das Thema endgültig von seiner Tagesordnung gestrichen. Während anschließend FDP und Grüne die SPD für das Scheitern einer größeren Kompetenz der lokalen Selbstverwaltung verantwortlich machten, erklärte SPD-Fraktionsvorstand Reinhard Barsuhn: „FDP und Grüne haben es strikt abgelehnt, weiter über die Umwandlung der 23 Beiräte in vier bis fünf Bezirke nachzudenken. Damit ist die Sache erstmal gestorben.“

Ein großer Wurf in Sachen Stärkung der Beiratsrechte war nach der Ampel-Koalitionsvereinbarung allerdings sowieso nicht zu erwarten. Dort war lediglich ein Konzept für eine „klare Zuständigkeitsverteilung zwischen Beiräten und gesamtstädtischer Ebene“ verlangt worden. Dies war nötig geworden, nachdem der Staatsgerichtshof das passive AusländerInnen-Wahlrecht für die Beiräte mit der Begründung gekippt hatte, daß AusländerInnen nicht an – wenn auch kleinen – staatlichen Entscheidungen beteiligt werden dürften. Damit war erstmals eine solche Befugnis der Beiräte festgestellt worden.

Grüne und FDP wollten sich mit der aus SPD-Kreisen ins Spiel gebrachten Umwandlung in Bezirke schon deswegen nicht befassen, „weil es dazu ja noch nichtmal innerhalb der SPD klare Beschlüsse gibt“, so der grüne Fraktions-Geschäftsführer Rainer Oellerich. Und Magnus Buhlert (FDP) kritisierte: „Jetzt wird es weiterhin Kompetenzstreitigkeiten zwischen Senat und Beiräten geben.“

Die Grünen hatten gefordert, zumindest eine größere Autonomie der Beiräte bei der Vergabe ihre Eigenmittel zuzulassen. Bisher müssen alle Vergabeentscheidungen der Lokalparlamente in einem langwierigen Verfahren von den zuständigen Senatsressorts genehmigt werden. Ase