Sexy Rexi war gar nicht blau

Der Schlagersänger Rex Gildo hat seinen Ruf erfolgreich verteidigt: Im monatelangen Rechtsstreit um seinen angeblich verunglückten Auftritt bei der Weihnachtsfeier eines badischen Wäschehändlers im Dezember 1992 muß der Kläger dem 53jährigen Sänger 1.400 Mark plus Zinsen zahlen. Die 24. Zivilkammer des Landgerichts München I sah es als nicht erwiesen an, daß Gildo sturztrunken und lallend über die Bühne getorkelt sei. Die Kosten des Verfahrens müssen die Prozeßparteien zu gleichen Teilen tragen. Foto: Archiv