■ Allgemeines Demonstrationsverbot für München am 12.4.
: Die Wichtigkeit, ernst zu sein

Das generelle Demonstrationsverbot für München am gestrigen Tag, dem Beginn des „Kurden-Prozesses“, kommt einer Notstandsmaßnahme gleich. Was führt der sozialdemokratische Oberbürgermeister Münchens an, um einen so schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu rechtfertigen? Die Invasion Tausender Kurden, Sympatisanten und Mitglieder der verbotenen PKK, beschwöre die Gefahr herauf, daß die vom „Münchner Bündnis gegen Rassismus“ angemeldete Demonstration zum Schutzschild gewalttätiger Exzesse umfunktioniert werde. „Das friedliche Zusammenleben in unserer Stadt“ stehe auf dem Spiel, „wenn die Bürger sich „vor den Karren der verbotenen PKK spannen lassen lassen“. So Christian Ude, „mit allem Ernst“ an die Kurden wie die Mitbürger appellierend.

Aber statt den Nachweis zu führen, daß die Veranstalter bzw. die als „Ersatzveranstalter“ in die Bresche gesprungene „Initiative bayerischer Strafverteidiger“ unfähig seien, den friedlichen Ablauf der Demonstration zu gewährleisten, statt Gründe geltend zu machen, warum die städtische Polizei „am Tatort“ gänzlich überfordert sei, flüchtete sich Christian Ude ins luftige Reich moralisierend-psychologischer Erwägungen: Die Stadt München werde sich „nicht dazu mißbrauchen lassen, daß Verbote umgangen werden“. Das Verbot der PKK zumal dürfe nicht „durch das Umfunktionieren der Demonstration der Lächerlichkeit preisgegeben werden“. Lassen wir es dahingestellt, ob die Angst vor Lächerlichkeit nicht das probateste Mittel ist, den Anspruch auf Ernsthaftigkeit einzubüßen. Auf alle Fälle ist der Wunsch, daß etwas ernst genommen wird, kein höher stehendes Grundrecht als die Demonstrationsfreiheit. Und was den „Mißbrauch“ Münchens anlangt – die ehemalige „Hauptstadt der Bewegung“ täte gut daran, gegenüber Demonstrationen mit antirassistischem Anspruch etwas mehr Langmut zu zeigen.

Es wäre indes ganz verfehlt, die Verhängung des generellen Demonstrationsverbots als bayerische Folklore, als „Münchner Landrecht“ und was dergleichen nordlichternder Stereotypen mehr sind, zu verstehen. Hier läuft, von der Beschwörung terroristischer Masseninvasion bis zum Aufbau eines Bürgerkriegsszenarios, ein aus den siebziger Jahren wohlbekannter Film ab. Dessen Drehbuch aber wurde nicht in München verfaßt, sondern in Bonn. Das Bundesverfassungsgericht hat damals geurteilt, daß es rechtswidrig war, den gesamten Kreis Brokdorf für Demonstrationen der AKW-Gegner zu sperren. Hoffen wir, daß das Oberste Gericht auch diesmal für etwas mehr Ernsthaftigkeit bei der Verteidigung des Rechtsstaats sorgen wird. Christian Semler