Gurke des Tages: Deutsche Städtereklame / Keine Witze über Steffi

Die Männerfeinde der Deutschen Städtereklame (DSR) haben es abgelehnt, in Kassel das Tourneeplakat der Rock-Pop-Gruppe „M. Walking on the Water“ zu plakatieren. Das Plakat zeigt in Schwarzweiß ein männliches Glied. Dies verstoße „gegen die guten Sitten“, begründete Schwanzträger Rüdiger Mertens („Man sieht wirklich alles!“) von der DSR-Rechtsabteilung die Entscheidung. Der Tourneeveranstalter „Goldrush“ berichtete von einem „gewissen Unmut“ auch in anderen der 23 Tourneestädte. Das Poster werde oft abgerissen. Ansonsten gebe es aber keine Schwierigkeiten, weil ausschließlich wild plakatiert werde.

Keine Witze über Steffi

Karlsruhe (AFP/taz) – Die Tennis-Weltranglistenerste Steffi Graf hat Anspruch auf ein Schmerzensgeld von der Popgruppe „Die angefahrenen Schulkinder“. Mit einem Liedtext, in dem die Gruppe der Sportlerin „Blutschande“ mit ihrem Vater unterstellt, habe die Band „schuldhaft“ in die innerste Intimsphäre und das Persönlichkeitsrecht der Tennisspielerin eingegriffen, betonte der Vorsitzende des Oberlandesgerichtes in Karlsruhe bei der Berufungsverhandlung am Mittwoch. Ob Steffi Graf damit die 60.000 Mark zustehen, zu deren Zahlung die Band in erster Instanz vor dem Landgericht Mannheim verurteilt worden war, werden die Karlsruher Richter am 27. April verkünden. Die durch ihren Song „Tötet Onkel Dittmeyer“ bekannten Musiker waren im Herbst 1992 von Steffi Graf angezeigt worden, weil es in einem ihrer Lieder heißt: „Ich möchte mit Steffi Graf Liebe machen, wie es ihr Vater schon tausendmal zuvor getan hat.“ Die Karlsruher Richter bezeichneten den Liedtext jedoch als „unzulässige Tatsachenbehauptung“. Das Gericht rügte auch Alfred Biolek. Durch einen Auftritt der Gruppe in seiner Sendung „Boulevard Bio“ habe er den Beklagten „ein Forum für ihre Geschmacklosigkeiten“ gegeben.