Primat der Wirtschaft

■ Auch gegen Widerstand der SPD will Bonn Waffenexportkontrollen lockern

Zwischen Bundesregierung und SPD-Opposition bahnen sich neue Meinungsverschiedenheiten um die Ausfuhrbeschränkungen für militärisch nutzbare Zivilgüter an. Am Dienstag hatte die SPD gegen die von Wirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP) geplante Lockerung der Ausfuhrkontrolle bei sowohl zivil als auch militärisch nutzbaren Gütern schärfstens protestiert. Die Aufdeckung der deutschen Rüstungsexporte nach Libyen und in den Irak sowie die weltweite Empörung darüber „sollten uns doch Mahnung genug sein“, erklärte der SPD-Rüstungsexperte Hermann Bachmaier in Bonn. Rexrodt bestätigte gestern die Absicht der Bundesregierung, die Genehmigungspflicht für solche militärisch und zivil nutzbaren Güter (dual use) von jetzt 33 Ländern stark einzuschränken.

Am Rande seines Ägypten-Besuches hatte Rexrodt davon gesprochen, daß er die entsprechende H-Liste, bei der Exporte vom Bundesausfuhramt in Eschborn genehmigt werden müssen, auf nur noch acht bis zehn Empfängerländer reduzieren wolle. Dabei nannte er dem Vernehmen nach Ägypten, während Ausfuhren in den Irak und nach Libyen gemäß dieser Liste weiterhin strengstens kontrolliert werden sollen. Weitere H-Länder sind derzeit auch Brasilien, Argentinien, China, Iran und andere arabische Staaten. Die Lockerung der Exportkontrollen steht im Zusammenhang mit der Harmonisierung in der Europäischen Union, wobei aber Deutschland die stärksten Anforderungen stellt.

Bachmaier erklärte, das Vorhaben Rexrodts sei unverständlich. Bisher habe die Regierung immer erklärt, daß die Genehmigungspflicht von zivil und gleichzeitig militärisch nutzbaren Gütern im begrenzten Umfang des Paragraphen 5c der Außenwirtschaftsverordnung kein Exporthindernis darstelle. Zumal, so Bachmaier, ja nur dann ein Genehmigungszwang bestehe, „wenn der Exporteur positiv Kenntnis davon hat, daß die von ihm zu liefernden Waren im Empfängerland Rüstungszwecken zugeführt werden sollen“. Der SPD-Politiker vermutet die Absicht, über Kooperationsverträge mit den Bündnispartnern noch stärker als bisher Waffen und Rüstungsgüter produzieren und exportieren zu können.

Parallel zu der angestrebten Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes sollen nach Vorstellung des Ministers illegale Exporteure wirksam kontroliert werden. So solle etwa die Geltungsdauer der 1992 eingeführten Abhörmöglichkeiten zur Verhinderung schwerwiegender Kriegswaffen- und Ausfuhrdelikte um zwei Jahre bis Ende 1996 verlängert werden. dpa/taz