Gegen Einbürgerung

■ Doppelstaatsangehörigkeit abgelehnt

Bonn (epd/taz) – Die CDU/ CSU hat im Innenausschuß die generelle Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft abgelehnt. Der SPD-Gesetzentwurf gehe von der falschen These aus, daß eine erleichterte Einbürgerung und Hinnahme der Doppelstaatsangehörigkeit die Integration der Ausländer förderten, erklärten die Unionspolitiker Erwin Marschewski und Meinrad Belle am Mittwoch in Bonn. Das Gegenteil sei jedoch der Fall. Mangelnde Identifizierung mit der Bundesrepublik führe dazu, daß die Ausländer nicht zur Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit bereit seien.

Die doppelte Staatsbürgerschaft führe zu Loyalitätskonflikten und Gefährdungen der inneren Sicherheit, behaupteten die Unionsabgeordneten. So sei zu fragen, ob ein deutsch-türkischer Polizeibeamter kurdischer Herkunft gegenüber seinem deutschen Dienstherrn uneingeschränkt loyal sei, wenn dieser ihn gegen gewalttätige kurdische Demonstranten einsetze. Gegen eine generelle Zulassung der Doppelstaatsangehörigkeit sprechen nach Darstellung der CDU-Abgeordneten zudem internationale Vereinbarungen. Eine bessere Eingliederung der hier lebenden Ausländer sollte deshalb durch eine deutlich erleichterte Einbürgerung angestrebt werden.

Für die nächste Legislaturperiode stellten die Abgeordneten eine umfassende Neufassung des Staatsangehörigkeitsrechtes in Aussicht. Dabei solle die Einbürgerung durch Ermessensentscheidung von einem Anspruch auf Einbürgerung abgelöst werden. Am Abstammungsprinzip solle jedoch festgehalten werden, so daß die in Deutschland geborenen Ausländer nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Die SPD-Politikerin Cornelie Sonntag-Wolgast warf der Koalition vor, das Versprechen einer umfassenden Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in dieser Legislaturperiode gebrochen zu haben. Die Christdemokraten seien nicht bereit, Ausländern ein Angebot zur gleichberechtigten Teilhabe an politischer und staatlicher Willensbildung zu machen.