Der Staat haftet nicht

■ Von Polizisten bestohlen: kein Anspruch auf Entschädigung

Die beiden Polizisten, die am 30.3. einem Ukrainer 39.000 Mark gestohlen haben sollen (vgl. taz vom 15.4.), brachen gestern ihr Schweigen. Gegenüber Polizeipräsident Rolf Lüken bestritten sie den Vorwurf heftig. Lüken sah daraufhin vorerst von einer Suspendierung ab. Am Nachmittag wurde einer der Polizisten bei der Staatsanwaltschaft vernommen.

Innensenator Friedrich van Nispen wollte sich gestern „zu dem laufenden Verfahren“ nicht äußern. Seine Sprecherin Merve Pagenhardt schloß aber aus, daß dem Ukrainer sein Geld aus der Staatskasse vorgestreckt wird, bis er es vor Gericht wieder eingeklagt hat. Pagenhardt: „Das wäre ja die Vorwegnahme einer Entscheidung, die das Gericht zu treffen hat.“

Das allerdings kann dauern. Und selbst nach einer rechtskräftigen Verurteilung der Polizisten würde der Ukrainer sein Geld nicht vom Staat zurückbekommen. Das bestätigte gestern der Staatsrat im Justizressort, Michael Göbel: „Der Fall ist zwar hart, aber der Staat hat hier keine Garantenhaftung.“ Wären die Geldscheine bei einer Durchsuchung vom Wind fortgeblasen worden, müßte der Staat den Betrag erstatten, nicht aber, wenn sie von Beamten vorsätzlich gestohlen wurden. Denn dies sei dann keine „Amtspflichtverletzung“, sondern ein „Exzeß“. Ase