Ihr gutes Recht
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■ Bei Konzertverlegung gibt's Eintrittsgeld zurück

Hannover. Frustrierte Fans von verlegten oder abgesagten Konzerten können aufatmen: Sollte ein Konzert verlegt werden, muß der Veranstalter den vollen Eintrittspreis und die Vorverkaufsgebühr wieder herausrücken. Das Landgericht Hannover untersagte Hannover-Concerts, insgesamt fünf Klauseln auf der Rückseite der Tickets weiter zu verwenden (AZ: 140 35/94). Dazu gehört auch, daß das Vorprogramm einer Show nicht ohne vorherige Ankündigung geändert werden darf, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte die Geschäftsklauseln bemängelt und war vor Gericht gezogen.

Die Begleitmusik zu diesem Prozeß lieferte Pink Floyd. Wegen der Vorverlegung des für August geplanten Konzerts um eine Woche mußte eine Hannoveranerin ihr Ticket zurückgeben. Sie hatte an beiden Ausweichterminen keine Zeit. Der Eintrittspreis von 60 Mark wurde problemlos erstattet, Streit gab es allerdings um die zehn Mark Vorverkaufsgebühr. Sieben Mark davon wollte das Vorverkaufsbüro einbehalten. Die Begründung: Laut Geschäftsbedingungen werde bei Absage der Show lediglich der Wert des Tickets erstattet.

Der Veranstalter hatte sich außerdem darauf zurückgezogen, nur bei grob fahrlässigem Handeln Schadenersatz leisten zu müssen. Das Gericht entschied, daß Besucher gerade bei solchen Großveranstaltungen darauf vertrauen dürfen, daß Sicherheit gewährleistet wird. Nach Mitteilung der Verbraucherschützer gehört dazu die Ausgestaltung des Raums ebenso wie die Zahl der zugelassenen Besucher, die Stärke von Ordnungsdienstes, Sanitätern und Ärzten. dpa