„Beenden Sie das grausige Spiel“

■ Solingen-Mordprozeß: Nebenkläger werfen Angeklagten „Verneblung“ vor

Düsseldorf (taz) – Die Nebenkläger im Solinger Mordprozeß haben gestern über ihren Anwalt Reinhard Schön dem Angeklagten Christian B. (21) vorgeworfen, „Spuren zu verwischen“ und sein „rechtsradikales Gedankengut zu verschleiern“ und zu „vernebeln“. Christian B. hatte am Tag zuvor erklärt, er sei „nie ein fremdenfeindlicher Rassist“ gewesen. Die Tagebucheintragungen des Mannes sprechen indes eine andere Sprache. Ebenso seine Teilnahme an einem Spezialkurs in der Solinger Kampfsportschule Hak Pao, die von dem rechtsradikalen Bernd Schmitt geleitet wurde. Dort absolvierte Christian B. zusammen mit anderen Männern aus der neonazistischen Szene jeden Freitag ein Spezialtraining, zu dem nur Anhänger der rechten Szene mit einem besonderen Ausweis Zugang erhielten. Anwalt Schön forderte Christian B. und den ebenfalls jegliche Tatbeteiligung bestreitenden Felix K. auf, „davon Abstand zu nehmen, sich als Märtyrer aufzubauen“.

Mit Blick auf den jüngsten Brandanschlag auf das Haus einer türkischen Familie in Bielefeld sprach Schön von einer „Nachahmungstat“ und fuhr dann fort: „Es ist das Gedankengut des Felix K. und des Christian B., das den Nährboden für diese Form der Gewalt bereitet.“ Schön appellierte an die beiden Angeklagten, jetzt endlich die Wahrheit zu sagen: „Beenden Sie das grausige Spiel für die Opfer, und legen Sie die Karten auf den Tisch.“ Danach beteuerte Felix K. erneut seine Unschuld: „Ich war es nicht.“ Das Geständnis des ebenfalls angeklagten Markus G. bezeichnete er als falsch. Felix K. beschrieb Markus G. als labil, alkoholsüchtig und psychisch krank.

Nebenklage-Anwalt Schön warf den hiesigen Medien vor, sie würden „die gravierenden Anhaltspunkte für die Täterschaft der Angeklagten herunterspielen“. In der Berichterstattung würden „Legendenbildungen und Märtyrertum Vorschub geleistet“ und vom „massiven Gewicht der Geständnisse“ abgelenkt. Ein Großteil der Medien habe die Zweifel an der Täterschaft in den Vordergrund gerückt und sei „damit einer Verfahrensstrategie eines Teils der Angeklagten aufgesessen“. Walter Jakobs