Deutsche Bank kommt nicht aus dem Schneider

■ Strafantrag gegen Vorstand gestellt / Schneider räumte seine Zürcher Konten

Zürich/Hamburg (AP) – Die Deutsche Bank hat vergeblich versucht, in der Schweiz Vermögenswerte des flüchtigen Immobilienhais Jürgen Schneider zu blockieren. Der Zürcher Bezirksstaatsanwalt Peter Cosandey sagte am Wochenende der Presse, am 13. April habe sich ein nach eigenen Angaben im Auftrag der Deutschen Bank tätiger Anwalt bei ihm telefonisch gemeldet und nach Möglichkeiten erkundigt, Vermögenswerte Schneiders in der Schweiz zu blockieren.

Cosandey mußte dem Rechtskollegen den offiziellen Weg über die Staatsanwaltschaft Frankfurt und die Mindestanforderungen eines solchen Gesuches erklären. Über Beträge sei dabei nicht gesprochen worden. „Auf offiziellen Kanälen ist danach nichts gegangen“, sagte Cosandey.

Der Spiegel berichtet, die Deutsche Bank habe 240 Millionen Mark auf Schweizer Konten pfänden wollen, dies aber durch ihre offenbar zu späte Benachrichtigung der Stastsanwaltschaft selbst vereitelt. Als der Pfändungsantrag rechtlich möglich war, war das Geld spurlos verschwunden.

Der Ruf des „Klassenprimus“, so Vorstandschef Hilmar Kopper über die Deutsche Bank, ist schwer beschädigt. Ein erster Strafantrag gegen Vorstand und Aufsichtsrat wurde nach bisher unbestätigten Zeitungsberichten gestellt. Der frühere Bankier Fritz Haase, dessen Pfalz-Kreditbank 1976 wegen eines überaus hohen Wertberichtigungsbedarfs habe geschlossen werden müssen, werfe der Deutschen Bank vor, ihre Kreditvergaben und -prüfungen hätten nicht den üblichen Mindestanforderungen entsprochen.

Klagen möchte auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Sein Präsident Heribert Späth läßt prüfen, ob vom Schneider-Konkurs betroffene Handwerksbetriebe auch Banken auf Schadensersatz verklagen könnten. Sogar Otto Graf Lambsdorff möchte inzwischen den „wirtschaftlichen Einfluß der Banken“ gesetzlich begrenzen.