„Abschieben um jeden Preis“

■ Mit einer Deutschen verheirateter Kurde ausgewiesen

Wann Susanne L. ihren Ehemann und ihre sieben Wochen alte Tochter ihren Vater wiedersehen wird, steht in den Sternen. Er wurde am Donnerstag vor der Tür seines Hamburger Rechtsanwaltes abgegriffen und in ein Flugzeug nach Ankara gesteckt. Seitdem hat seine Frau nichts mehr von Metin D. gehört. Für Rechtsanwalt Ernst Medecke steht fest: Sein Mandant ist Opfer einer „rechtswidrigen Abschiebung“.

„Wieder so ein Fall, der deutlich macht, daß die Hamburger Ausländerbehörde um jeden Preis abschiebt“, sagt Medecke. Er hatte am Donnerstag noch versucht, die Abschiebemaschinerie zu stoppen. An diesem Tag war der Kurde, ein abgelehnter Asylsuchender, bei ihm in der Kanzlei aufgetaucht, weil die Polizei ihn wegen illegalen Aufenthalts verhaften wollte. Medecke reichte sofort beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die drohende Ausweisung ein. Doch nicht einmal dieser Antrag hielt die Eingreiftruppe von der Abschiebung ab.

Und das, obwohl Metin D. Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung hat, da er mit einer Deutschen verheiratet ist. Dies bestätigt sogar Norbert Smekal, Referent des Leiters der Ausländerbehörde. Aber, so Smekal, wurde diese Heirat aus „einem illegalen Aufenthaltsstatus“ heraus geschlossen.

Dann bestehe zwar auch Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung, doch der müsse aus der Heimat über die deutsche Botschaft geltend gemacht werden. Unsinn, sagt Ernst Medecke dazu. Aus den Unterlagen sei ersichtlich, daß Metin beim Bestellen des Aufgebots noch im Besitz einer gültigen Duldung war, also Bestandschutz gegolten habe.

„Er soll in Ankara zur deutschen Botschaft gehen“, rät Smekal. „Da kommt er gar nicht erst hin“, befürchtet Medecke. Nach einer obligatorischen 14tägigen Polizeihaft drohe vielmehr, daß die türkischen Militärs Metin D. gleich für zwei Jahre zum Waffendienst einzögen. Allen Erfahrungen nach, so der Anwalt, „schicken sie ihn dann in den Bürgerkrieg an die kurdische Front.“ sako