Uni ohne Geheimnisse

■ Bremen: nur öffentliche Forschung

Für eine Luftblase hält die Bremer Universität den Streit zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und dem niedersächsischen Wissenschaftsministerium: Als verfassungswidrig hatte die Hardthöhe einen Passus im niedersächsischen Hochschulgesetz bezeichnet, der die Geheimhaltung von Forschungsergebnissen für unzulässig erklärt (vgl. taz, 26.4.) – dies mache Militärforschung unmöglich. „Die grundgesetzlich abgesicherte Freiheit der Lehre umfaßt nämlich auch eine Berichtspflicht“, so Winnie Abraham, Sprecherin der Uni Bremen – und die ist nicht nur im umstrittenen niedersächsischen, sondern auch im bremischen Hochschulgesetz verankert. Und über die Forschung mit Mitteln Dritter heißt es da deutlich: „Die Möglichkeit einer Veröffentlichung kann nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden.“

Die Drohung des Bundesverteidigungsministeriums, Forschungsmittel in Höhe von mehreren Millionen Mark zu streichen, betrifft Bremen allerdings nicht: Hier wird keine Militärforschung betrieben, stattdessen Konversionsforschung ausdrücklich unterstützt. Und auch bei der Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen wird vereinbart, daß die Forschungsergebnisse veröffentlicht werden – nach Absprache über etwaige Patentanmeldungen, bestimmte Sperrfristen o.ä..

Das niedersächsische Wissenschaftsministerium hat gestern nochmals bekräftigt, daß es das Hochschulgesetz für verfassungskonform hält – zudem sei keine Hochschule durch diese Drohung gefährdet. skai