Druck für Frauenförderung

■ Öffentliche Auftragsvergabe an private Unternehmen bald unter Auflagen

Die Vergabe öffentlicher Aufträge an private Unternehmen soll in Zukunft mit Auflagen für eine Frauenförderung gekoppelt werden: keine innerbetriebliche Weiterbildung für Frauen, keine Lohngleichheit, keine Teilzeitangebote, um Familie und Beruf vereinen zu können – kein Zuschlag für diese Firma, so könnte das aussehen. Auf Antrag der Ampelfraktionen hat die Bürgerschaft den Senat gestern dazu aufgefordert, einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten.

Bremen, „in punkto betrieblicher Frauenförderung ein Entwicklungsland“, so die Grüne Maria Spieker, soll mit dieser Maßnahme besonders kleinen und mittelständischen Betrieben auf die Sprünge helfen. Im Gegensatz zu manchen Großbetrieben weigert sich deren Mehrzahl vehement, das Wort Frauenförderung auch nur auszusprechen. Die Fakten sprechen für sich: In bremischen Führungsetagen liegt der Frauenanteil unter fünf Prozent, Frauen sind überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen, Lohngleichheit ist nicht selbstverständlich. Die Eingriffsmöglichkeiten des Staates auf die private Wirtschaft aber sind begrenzt: „Wir können uns nur auf Appelle beschränken“, meinte gar die CDU und lehnte den Antrag ab; für die Ampelfraktionen könnte die öffentliche Auftragsvergabe mit Auflagen aber ein solches Mittel sein. „Es geht dabei nicht nur um Gleichberechtigung“, so Maria Spieker, „sondern um mehr Innovationspotential für die Wirtschaft: daß das Wissen von Frauen so wenig genutzt wird, ist volkswirtschaftlich gesehen Ressourcenverschwendung“.

In den USA und Schweden sei eine solche Koppelung seit 25 Jahren üblich. Hierzulande macht es Nordrhein-Westfalen vor: Im Sommer soll dort ein Erlaß verabschiedet werden, der öffentliche Aufträge mit einem Volumen von mehr als 10.000 Mark daran bindet, daß der ausführende Betrieb mindestens drei frauenfördernde Maßnahmen, aus einem Maßnahmenkatalog frei zu wählen, durchführen wird. In einen solchen Katalog könnte laut Barbara Klöpper (SPD) außer oben genannten Beispielen aufgenommen werden: Förderung des beruflichen Aufstiegs, Vertretungseinsätze und Angebote zum Qualifikations-Erhalt während der Familienpause, Selbstbehauptungstrainings für Frauen... Eine Vertragsstrafe soll die Einhaltung dieser Vereinbarungen sicherzustellen.

Auf derartig konkrete Vorschläge konnten sich die Fraktionen bislang aber nicht einigen – ob da wohl noch Männer wie Klaus Ziegler (FDP) bremsen, der Frauenförderung als „Einstellungshindernis“ bezeichnet und sich „gar nicht vorstellen kann, daß es immer noch unterschiedliche Bezahlung für Männer und Frauen gibt“? skai