Steffi bekommt 60.000 Mark Schmerzensgeld

Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat entschieden: Die Popgruppe „Die angefahrenen Schulkinder“ muß an Steffi Graf 60.000 Mark Schmerzensgeld zahlen. Die Osnabrücker Musiker büßen damit für ein obszönes Lied, in dem sie – obwohl in englisch – gesungen hatten: „Ich möchte mit Steffi Graf Liebe machen, wie es ihr Vater schon tausendmal zuvor getan hat.“ Das wurde denn gleich als schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung Steffi Grafs gewertet. Sie sei als „Objekt sexueller Begierden“ dargestellt und damit in ihrer Würde als Frau herabgesetzt worden. Den Einwand der Musiker, es handele sich bei dem Lied um vom Grundgesetz als Kunst geschützte Satire, die üblicherweise mit Übertreibungen und Verfremdungen arbeite, ließ das OLG nicht gelten. Die Jungs hätten Steffi Graf gegenüber noch nicht einmal Bedauern geäußert, sondern die Schwere der Beleidigung herunterzuspielen versucht.Foto: Reuter