Widersprüche bleiben

■ Im Prozeß um Solinger Brandanschlag greift Nebenkläger Angeklagte scharf an

Düsseldorf (taz) – Im Düsseldorfer Prozeß um den mörderischen Solinger Brandanschlag hat gestern einer der Nebenklagevertreter die ihre Unschuld beteuernden Angeklagten Christian B. und Felix K. scharf angegriffen. Im Anschluß an deren intensive Befragung über die Zeitabläufe in der Tatnacht sagte der Kölner Rechtsanwalt Reinhard Schön, die gesamte Weg-Zeit-Problematik habe sich in „Wohlgefallen aufgelöst“. Die Aussagen der beiden Angeklagten stellten sich als die „Chronologie eines systematischen Abrückens“ von zuvor gemachten Angaben dar. So habe etwa Felix K. zu Anfang der polizeilichen Vernehmungen erklärt, zur Tatzeit mit dem mitangeklagten Christian B. und dem geständigen Markus G. in der Wohnung des Karsten H. gewesen zu sein. Erst nachdem Karsten H. seine Alibiaussage zurückgezogen habe, sei auch Felix K. von seinen ursprünglichen Zeitangaben „vollständig abgerückt“. Die öffentliche Diskussion um die Zeitabläufe in der Tatnacht seien „auf Sand gebaut“, sagte Schön.

Nicht aufgeklärt werden konnte gestern der Widerspruch um eine Aussage des vierten Angeklagten Christian R. Der 17jährige hatte bei einer Vernehmung am 3.6. 1993 R. erzählt, Christian B. sei in der Tatnacht bei einer Schlägerei auf einem Polterabend verletzt worden. Diese Aussage ist deshalb von Bedeutung, weil bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Erklärung dafür vorliegt, wie R. an diese zutreffende Information gekommen sein könnte, wo er doch seit Prozeßbeginn behauptet, mit den anderen drei Angeklagten in der Tatnacht überhaupt nicht zusammengewesen zu sein. Daß die Polizei ihn durch einen entsprechenden Vorhalt auf die Verletzung gestoßen haben könnte, geht aus den Protokollen nicht hervor. Auch in den Medien war damals noch nicht davon die Rede. Während R. zu dem Vorgang schwieg, äußerte sich Felix K. gestern so: „Ich vermute, daß das BKA auch viel mit nichtprotokollierten Vorhalten gearbeitet hat.“ J.S.