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Streit um Mieterhöhung

■ ...wegen ausgelaufener Förderung

Den Bewohnern von 5.000 Westberliner Wohnungen droht eine saftige Mieterhöhung. Wie der Landesverband freier Wohnungsunternehmen (LFW) gestern mitteilte, laufen für jene Wohnungen, die zwischen 1981 und 1985 im sogenannten Zweiten Förderweg errichtet wurden, nun die Sozialbindungen aus. Da der Großteil der Mieter nicht in der Lage sei, die nun anfallenden „Kostenmieten“ in Höhe von 25 bis 30 Mark pro Quadratmeter zu bezahlen, forderte der Verband nun den Senat auf, eine Anschlußförderung für diese Wohnungen sicherzustellen.

Unterdessen bewertete Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) die Forderung des LFV als „Versuch, in unverantwortlicher Weise Unruhe in die Mieterschaft zu tragen“. Nagel wies darauf hin, daß nach Ablauf mitnichten die Kostenmiete, sondern lediglich die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden darf. Da diese in den meisten Fällen dem Mietspiegel entspreche, seien bei bestehenden Mietverhältnissen keine gravierenden Erhöhungen zulässig. Nagel verwies außerdem auf die gesetzliche Kappungsgrenze, nach der in drei Jahren höchstens eine 20- bzw. 30prozentige Erhöhung zulässig sei. wera

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