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: Doch Kundgebung?

Nürnberg/Ansbach (dpa) – Die von der Stadt Nürnberg verbotene Wahlkundgebung der „Republikaner“ kann möglicherweise doch stattfinden. Das Verwaltungsgericht Ansbach gab gestern einer Beschwerde der rechtsradikalen Partei gegen das Verbot der für Samstag geplanten Veranstaltung in der Nürnberger Innenstadt recht. Die Nürnberger Stadtverwaltung kündigte Beschwerde gegen das Ansbacher Urteil beim Verwaltungsgerichtshof an. Rund vierzig Organisationen, darunter auch der Deutsche Gewerkschaftsbund, haben zu Gegenaktionen aufgerufen.