Zwick läßt sagen, daß er nichts sagen wird

■ Der Bäderkönig junior wurde beim Untersuchungsausschuß zwangsvorgeführt

München (taz) – Johannes Zwick, am Mittwoch als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuß im bayerischen Landtag respektvoll Herr Dr. Zwick junior genannt, ist aus dem Gefängnis Landshut zwangsvorgeführt worden. Er lächelt versonnen, sagt selbst und läßt dann durch seine beiden Anwälte sagen, daß er nichts sagen wird. Ausschußvorsitzender Paul Wilhelm (CSU) verabschiedet den verschwiegenen Sohn des Steuerflüchtlings und Bäderkönigs Eduard Zwick ungewollt ironisch: „Sie können wieder dahin gehen, wo Sie hergekommen sind.“ Zuvor hatte der Ausschuß in kurzer, nichtöffentlicher Sitzung entschieden, daß er die Aussageverweigerung akzeptiere, weil Zwick jun. bei jeder Antwort sich oder seine Familienangehörigen belasten könnte. Das gilt für rauschende Geburtstagsfeste mit bayerischen Politikern in Südfrankreich ebenso wie für den Inhalt eventuell geführter persönlicher Gespräche mit den Landesvätern Strauß und Streibl. Zwick: „Ich könnte Ihnen nur sagen, was wir getrunken haben.“ Er berief sich dabei auf die Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts, das gegen seine Haftbeschwerde entschieden hatte, er müsse weiter in U-Haft bleiben. Das Gericht hatte festgestellt, er habe als Nutznießer 1987 einen entscheidenden Anteil am Verkauf der elterlichen Aktien der Johannesbad AG in Bad Füssing an Scheinfirmen gehabt, von denen er sie 1988 mit Krediten von Großbanken und Bayerischer Landesbank wieder zurückgekauft hatte. Seine Angaben zum Vermögen der Familie seien falsch gewesen. Ein „besonders schwerer Fall“, bei dem „von Anfang an die persönliche, auf Gewinnsucht beruhende Bereicherung im Vordergrund“ gestanden habe.

Eduard Zwick sen. hatte den Untersuchungsausschuß vorher brieflich wissen lassen, daß er nicht vorhabe, sein Schweizer Exil zu verlassen, um den seit dem 11. Januar inhaftierten Sohn zu entlasten. Er bot statt dessen an, seinen Rechtsanwalt zu schicken.

Ob das allerdings Klarheit über vermutete Verflechtungen zwischen der Zwickschen Steuerschuld und der privaten Freundschaft mit Landesvater F.J.S. bringen wird, ist fraglich. 70,9 Millionen Mark hatte der Bäderkönig auflaufen lassen. Eduard Zwick setzte sich ab und wurde von Strauß noch nach seiner Flucht mit freundschaftlichen Ratschlägen bedacht. Offen ist auch, was Ex- Ministerpräsident Streibl und Strauß' damaliger Staatskanzleichef Stoiber wußten und taten. Rein formal wären – auch in Bayern – die Oberfinanzdirektion und schlußendlich das Bundesfinanzministerium für die Steuerniederschlagung zuständig gewesen.

Zu einem ähnlichen Wust undurchdringlicher Zuständigkeiten verwirrten sich die Zeugenaussagen um die finanzielle Beteiligung des Ex-Finanzministers Gerold Tandler an der Bavaria-Hotelfachschule in Altötting. Tandler, bei Zwick verschuldet, wollte 1985 aus dem Projekt aussteigen. Sein Partner, der Schulleiter Konrad Ries, erhielt „ohne jedes Eigenkapital“ hohe Bürgschaften. Der Spielraum dafür, sagte am Mittwoch der damalige Sachbearbeiter, Rolf-Jürgen Scheubner, sei „extrem eng“ gewesen, zumal Ries des Subventionsbetrugs verdächtigt worden war. Der Untersuchungsausschuß hofft, bis Mitte Mai zu einem Ergebnis zu kommen. Heide Platen