Gegen die „Auschwitz-Lüge“

■ Bundestagsfraktion Bündnis 90/Grüne stellt ihren neuen Gesetzentwurf vor / Auch SPD will ein spezielles Gesetz

Bonn (taz) – Mit einer Strafrechtsreform will die Bundestagsgruppe von Bündnis 90/Grüne gegen das Verbreiten der „Auschwitz-Lüge“ angehen. Nach einem gestern vorgestellten Gesetzentwurf soll mit Freiheitsstrafen bis drei Jahren bestraft werden, wer den nationalsozialistischen Völkermord öffentlich leugnet oder diese historische Tatsache schriftlich abstreitet beziehungsweise billigt. Die Bestreitung des Genozids sei keine von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte Meinungsäußerung, sondern ein „Anschlag auf die moralisch-politischen Grundlagen unseres Gemeinwesens“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsgruppe, Wolfgang Ullmann. Es sei das erste Mal, daß die Grünen eine Regelung zur strafrechtlichen Ahndung politischer Äußerungen einbrächten.

Die Kritik am Urteil des BGH zur „Auschwitz-Lüge“ bezeichnete Ullmann als berechtigt. Es habe deutlich gemacht, daß bisherige Regelungen nicht ausreichten. Nach Ullmanns Ansicht nutzen Neonazis eine Gesetzeslücke, wenn sie unter dem Deckmantel angeblicher Wissenschaftlichkeit die Tatsache der Judenvernichtung leugnen. Diese Lücke solle der neue Paragraph 131 a schließen. Wissenschaftliche Forschung werde damit nicht behindert.

Auch der SPD-Abgeordnete und Vorsitzende des Projektes „Gegen Vergessen – Für Demokratie“, Hans-Jochen Vogel, hatte bereits am Mittwoch ein Gesetz gegen die „Auschwitz-Lüge“ gefordert. Die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen forderte er auf, eine Regelung noch vor der Sommerpause verabschieden zu lassen. mon

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