Unfallversicherungen / Hausarbeit / Erziehungsarbeit

Im modernen Versicherungswesen wurde erstmalig versucht, den Wert der Haus- und Erziehungsarbeit zu messen. Wohlgemerkt: nach dem Unfalltod einer Hausfrau, zum Nutzen des plötzlich allein dastehenden Ehemannes, dem ja auch ein materieller Schaden entstanden ist: Vermutlich wird er jemanden einstellen, um die Kinder zu betreuen.

Unfallversicherungen, die nach dem tödlichen Verunglücken einer Ehefrau Haftpflicht übernehmen müssen, veranschlagen für die Leistung einer Mutter zwischen 1.800 und 2.100 Mark Entschädigung im Monat, so der Deutsche Hausfrauenbund. Die Versicherung schickt Gutachter mit Maßbändern in das Haus des Witwers, die vor Ort die geleistete Arbeit prüfen: Ist die Wohnung groß, gab es viel zu putzen? Wie alt sind die Kinder, wie lange ihre Schulzeiten? Wie viele Stunden täglich wurden die Kinder von ihrer Mutter versorgt?

Sozialversicherungsbeiträge sind in der Entschädigung nicht enthalten. Schließlich hat die verunglückte Hausfrau zu ihren Lebzeiten keine bezahlt. Auch die Arbeit allein für den Ehemann lassen die Versicherungsfachleute außen vor. Man geht davon aus, daß jeder Erwachsene für sich selbst gesorgt hat. Nach dem Tod erfährt die Ehefrau so ein Stück Gleichberechtigung – um Geld zu sparen. BD