USA kämpft gegen internationale Raubkopierer

■ Handelssanktionen gegen China, Indien und Argentinien angedroht

Washington/Berlin (dpa/taz) – China, Argentinien und Indien müssen mit Handelssanktionen der USA rechnen, wenn es bis Ende Juni keine Verhandlungslösung in der Frage der Lizenzgebühren für amerikanisches Copyright gibt. Der US-Handelsbeauftragte Mickey Kantor teilte am Samstag mit, daß andernfalls nach einer Frist von 60 Tagen Strafmaßnahmen nach der Verfügung „Super 301“ eingeleitet würden. Der zweimonatige Aufschub wurde nur gewährt, weil US-Regierungsmitarbeiter nach hektischen Sitzungen zu dem Schluß gekommen waren, daß ein Handelskrieg die problematischen Beziehungen zwischen Washington und Peking weiter komplizieren könnte.

In der Auseinandersetzung zwischen den beiden Ländern geht es überdies um die Verlängerung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel, mit der die USA China Zollvorteile einräumen. Die US- Regierung droht, dieses Abkommen am 3. Juni nur dann um ein Jahr zu verlängern, wenn Peking Fortschritte in der Menschenrechtspolitik macht. Niemals würde China bei seinen inneren Angelegenheiten ausländischem Druck nachgeben, schäumte die Pekinger Regierung zurück.

Nach US-Schätzungen gehen der amerikanischen Unterhaltungsindustrie jährlich rund 800 Millionen Dollar (rund 1,3 Mrd. Mark) verloren, weil chinesische Firmen keine Lizenzgebühren für US-Copyright zahlen. In der Sonderwirtschaftszone Shenzen bei Hongkong gibt es Erkenntnissen von US-Fahndern zufolge eine ganze Reihe Fabriken, in denen Millionen Raubkopien von CDs und Videos hergestellt werden, die dann in allen ostasiatischen Ländern verkauft werden.

Argentinien und Indien seien neben China die Länder, in denen das US-Copyright am häufigsten verletzt würde. Da in diesen Ländern jedoch Fortschritte beim Schutz geistigen Eigentums festzustellen seien, wurden auch hier die geplanten Sanktionen bis Ende Juni ausgesetzt. Laut Kantor kommen sechs weitere Handelspartner wegen Verstößen gegen geistige Eigentumsrechte auf eine „vorrangige Beobachtungsliste“: die EU, Japan, Korea, Saudi-Arabien, Thailand und die Türkei.

Die gegen die EU am 28. Mai 1993 verhängten Sanktionen wegen Diskriminierung amerikanischer Firmen auf dem Telekommunikationsmarkt bleiben nach Angaben Kantors in Kraft. Gegen Japan werden Untersuchungen wegen unfairer Praktiken in den Branchen Telekommunikation und medizinische Ausrüstung fortgesetzt.