■ Abfallgesetze
: Für ehrliche Begriffe

Bonn (AP) – Was die Bundesregierung als „Rückstände“ bezeichnet, will der Bundesrat „Abfall“ nennen; „Sekundärrohstoffe“ sollen „Abfall zur Verwertung“ heißen. Die Regelungen für den grenzüberschreitenden Giftmülltransport seien bislang nicht klar. Die Länderkammer lehnte deshalb das Ausführungsgesetz zum Baseler Giftmüllabkommen ab und rief den Vermittlungsausschuß an. Wenn in dem Gesetz nicht die Begriffe der Europäischen Union verwendet würden, drohten Auslegungsschwierigkeiten bei den ohnehin belasteten Behörden, so die Begründung.