Gericht: Folter in Türkei erwiesen

München (dpa) – Das Bayerische Oberste Landesgericht in München hält Fälle von Folterung und Ermordung kurdischer Volkszugehöriger in der Türkei für offenkundig. Im Prozeß um die Besetzung des türkischen Generalkonsulats in München vom vergangenen Jahr sagte Vorsitzender Richter Ermin Brießmann am Mittwoch, der 3. Strafsenat gehe von der „Offenkundigkeit“ der von den Angeklagten gemachten Angaben aus.