■ ÖKO-TIPS
: Arzneimittel: nicht jeder muß zuzahlen

Zuzahlungen für Arzneimittel müssen nur bis zu einer Obergrenze geleistet werden. Wer diese Grenze überschreitet, oder wer wenig verdient, kann sich von seiner Krankenkasse für den Rest des Jahres davon befreien lassen. Auf diesen vor allem für chronisch Kranke wichtigen Umstand weist die Techniker Krankenkasse hin.

Wer in Westdeutschland als Alleinstehender weniger als 68.400 Mark brutto verdient, muß höchstens zwei Prozent davon für Medikamente ausgeben. In den neuen Bundesländern liegt die Grenze bei 53.100 Mark. Bei höher liegenden Gehältern sind es vier Prozent. Bei einem Bruttomonatsverdienst von unter 1568 Mark (im Westen) für Alleinstehende oder 2156 Mark für Ehepaare (im Osten 1232 Mark bzw. 1694 Mark) ist man sofort von der Zuzahlung befreit. Die Krankenkassen stellen einen Ausweis aus, mit dem Betroffene die Medikamente in der Apotheke kostenlos bekommen.