Neue Kita-Gebühren

■ Urteil zwingt Hannover zu neuer Gebühren-Regelung

Hannover Nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts will die hannoversche Stadtverwaltung eine neue Gebührenregelung für Kindertagesstätten (Kita) vorlegen. Eine vom Sozialdezernenten eingesetzte Projektgruppe arbeite bereits an einer entsprechenden Neuregelung der Elternbeiträge, teilte der Pressesprecher der Stadt am Freitag in Hannover mit. Die FDP-Fraktion im Landtag forderte eine umgehende Änderung des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes. Der neue Landtag müsse den förmlichen Zwang, Staffeln einzuführen, aufheben.

Die 5. Zivilkammer hatte der Stadt am Donnerstag untersagt, für die Unterbringung des Kindes einer Klägerin in einer Kindertagesstätte den Beitrag nach einer Elternbeitragstabelle zu erheben. Die Stadt dürfe außerdem von der Frau weder Angaben zu ihrem Jahreseinkommen noch die Vorlage von Einkommensnachweisen verlangen.

Seit dem 1. April richtet sich die Höhe der Kita-Gebühren nach der Höhe des Einkommens, um den Kita-Zuschußbetrag zu verringern. Bei einem Bruttoeinkommen zwischen 80.000 und 90.000 Mark wurde der Beitrag auf 410 Mark pro Monat festgelegt. Elternvertreter und Ratsmitglieder hatten mit Unverständnis und Widerstand reagiert. dpa