Brodsky unterliegt

■ Verwaltungsgericht hat entschieden

Im Rechtsstreit um die Besetzung einer Germanistikprofessur an der FU ist eine Vorentscheidung gefallen. Das Verwaltungsgericht hat die von Claudia Brodsky beantragte Anordung, die Berufung und Ernennung von Gert Mattenklott vorläufig zu untersagen, zurückgewiesen. Wissenschaftssenator Manfred Erhardt (CDU) war von der Berufungsliste abgewichen und hatte den zweitplazierten Mattenklott berufen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes habe er diese Entscheidung im Rahmen der Beurteilungskompetenz getroffen, die ihm das Hochschulgesetz zuweise. Erhardt sei kein Rechtsfehler vorzuwerfen. Für seine Entscheidung sei der „Eignungsvorsprung“ von Mattenklott ausschlaggebend gewesen. Deshalb sei das Bevorzugungsgebot nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) gar nicht anzuwenden gewesen. Denn das LGG greife nur bei gleich qualifizierten BewerberInnen.

Damit hat sich nach Ansicht von Brodskys Anwalt Peter Strieder das Gericht um die Frage herumgemogelt, ob das Landesgleichstellungsgesetz dem Hochschulgesetz übergeordnet ist oder nicht. Seine Mandantin wird Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Jetzt muß das Oberverwaltungsgericht (OVG) entscheiden. Eine aufschiebende Wirkung hat der Widerspruch allerdings nicht. Mattenklott könnte ernannt werden, es sei denn, FU-Präsident Johann Gerlach ist bereit, die Entscheidung des OVG abzuwarten. win