■ Lohnfortzahlung
: Auch bei Krankheit

Kassel (AP) – Während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit müssen auch Lohnzuschläge weitergezahlt werden. Das hat das Kasseler Bundesarbeitsgericht grundsätzlich entschieden. Dadurch haben viele Arbeitnehmer Anspruch auf eine höhere Lohnfortzahlung. Ausgenommen sind nur Aufwendungen, die den Arbeitnehmern während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen, wie beispielsweise Fahrtkosten oder Spesen. (AZ: Bundesarbeitsgericht 5 AZR 674/92)