Sadomaso gegen Jugendschutz

■ Landesmedienanstalten rügen SAT 1 regional

Eine Sendung über Sadomasochismus, ausgestrahlt im Regionalprogramm von SAT 1, hat den Jugendschutz verletzt. Das haben die Norddeutschen Landesmedienanstalten gestern förmlich beanstandet. Die Magazinsendung, in der „Dokumentationsaufnahmen sadomasochistischer Praktiken wie Folterungen und Brustwarzenperforation“ sowie Aussschnitte aus einemS/M-Videofilm zu sehen waren, war um 18 Uhr im November 93 gelaufen – sie hätte nach Ansicht der Fernsehaufseher erst nach 22 Uhrausgestrahlt werden dürfen. „Die Darstellung sadomasochistischer Praktiken ist geeignet, bei Kindern und Jugendlichen , die ihre Einstellung zum eigenen und zum anderen Geschlecht noch entwickeln, Ängste zu erzeugen“, so die Landesmedienanstalten. Dieses Ergebnis habe der Leiter der „Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen“ in einer Studie erarbeitet, die von SAT 1 selbst in Auftrag gegeben worden war. skai