Bremen bleibt Kifferparadies

■ Karlsruher Haschischurteil ändert nichts

Alle Aufregung umsonst: Das Urteil des Verfassungsgerichts, nach dem der Besitz von Cannabisprodukten nicht mehr unbedingt verfolgt werden und unter Strafe gestellt werden soll, kam so revolutionär daher – nur verändern wird es nichts, zumindest nicht in Bremen. Denn die Bremer Kiffer leben ungefährlich, verglichen mit den bayerischen. Das ist das Fazit der Bremer Polizei und der Staatsanwaltschaftt.

Wenn in den letzten Jahren Cannabis-Verbraucher im Schleppnetz der Polizei landeten, dann waren das meist Zufallsfänge, denn gezielt in der Kifferszene fahndet die Polizei schon lange nicht mehr. Da hätte sie angesichts der offenen Szene für harte Sachen auch viel zu tun. Michael Haase vom Drogenkommissariat: „Wir ermitteln nur im Kilobereich aufwärts.“ Und wenn kleinere Cannabisbesitzer gefaßt wurden, dann blieb das in den überwiegenden Fällen folgenlos. Die allermeisten der Geschnappten hatten erstens geringe Mengen bei sich, zweitens ging von ihnen keine „Fremdgefährdung“ aus, und drittens stufte die Polizei den Fall als „Gelegenheitstat“ ein. Wenn diese drei Kriterien erfüllt sind, dann sehen die Behörden von einer weiteren Verfolgung ab. „Das ist in Bremen gefestigte Praxis“, sagte Generalstaatsanwalt Hans Janknecht. Reagieren muß die Justizverwaltung aber trotzdem, jetzt soll eine bundeseinheitliche Regelung gefunden werden. Doch ob die angesichts der höchst unterschiedlichen Länderpraxis zustande kommt, das ist höchst fraglich.

Benutzerfreundliche Informationen wie eine straffreie Mengenangabe für die Hansestadt wollten Polizei und Staatsanwaltschaft aber lieber nicht geben. Erstens müsse nach dem Legalitätsprinzip der Besitz von Cannabis weiter verfolgt werden, unabhängig von der Menge. Und zweitens sind die geschnappten Kleinabnehmer gleichzeitig potentielle Informanten. Und auf die könne die Polizei nicht verzichten. J.G.