Hauptfeind ist der BRD-Imperialismus

■ BAG: Lehrer mußten freiheitliche Grundordnung bekämpfen

Kassel (AFP) – Wer früher in der DDR seinen Schülern Wehrkunde beibrachte, ist heute als Lehrer tendenziell ungeeignet. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Nach Einschätzung der obersten Arbeitsrichter mußten die Wehrkundelehrer „die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland beständig ablehnen und bekämpfen“. Das BAG wies deshalb die Kündigungsschutzklage eines Lehrers aus Leipzig ab. (AZ: 8 AZR 679/92) Nach dem Einigungsvertrag können Bund, Länder und Behörden Mitarbeiter, die früher besonders systemnahe Ämter – etwa beim Ministerium für Staatssicherheit oder der SED – innehatten, aus politischen Gründen aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Allerdings verlangt das BAG auch bei Wehrkundelehrern eine Einzelfallprüfung. Dadurch bekommen sie die Chance, nachzuweisen, daß die durch ihre frühere Funktion „indizierte“ Annahme einer besonderen Staatsnähe auf sie nicht zutrifft.

Zur Begründung des Urteils zitiert das BAG aus den Unterrichtshilfen für den Wehrunterricht. Noch 1988 sei dort „der ,BRD-Imperialismus‘ eindeutig als Hauptfeind herausgestellt“ worden. Die Lehrer mußten „die Ideologie der SED umsetzen“. Wer Wehrkunde über Jahre ohne Beanstandungen unterrichtet habe, werde sich heute wohl nicht vorbehaltlos für das Grundgesetz einsetzen, folgerten die Richter.

In einem weiteren Urteil (AZ: 8 AZR 24/93) geht das BAG auf das Fach Staatsbürgerkunde ein. Nach den Lehrplänen mußten die Lehrer dort „die unversöhnliche Haltung der Schüler gegenüber dem BRD-Imperialismus“ und gleichzeitig „ihre Hochachtung vor dem aufopferungsvollen Kampf der Kommunisten“ vertiefen. Weil die Klägerin gleichzeitig auch Schuldirektorin in Leipzig war, blieb offen, ob das Fach Staatsbürgerkunde alleine als Kündigungsgrund ausreicht.