Aufhebung von Tempo 30

Die Aufhebung der Tempo-30- Zone in der Lützowstraße in Tiergarten ist nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtmäßig. Die 5. Kammer des Gerichts wies daher in einem gestern veröffentlichten Beschluß den Antrag einer Familie auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Aufhebung der Tempo-30-Regelung für den Abschnitt zwischen Potsdamer Straße und Lützowstraße ab. Geschwindigkeitszonen können aufgehoben werden, soweit eine Aufrechterhaltung nicht aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs geboten ist.