Erlaubt ist, was dem Bundesland gefällt

■ taz-Leserservice: Was Sie schon immer über Hasch-Höchstmengen wissen wollten

Nach ihrem eigenen Gusto entscheiden die Bundesländer darüber, bis zu welcher Menge Hasch, Heroin, Kokain und anderer Rauschmittel der Besitz straffrei bleiben kann. Die taz präsentiert einen Überblick:

Baden-Württemberg: Einzelfallprüfung.

Auch in Bayern wird mit Einzelfallprüfung entschieden. Bis zu einer Menge von fünf Gramm Haschisch kann von der Strafverfolgung abgesehen werden. Keine Nachsicht bei harten Drogen.

Berlin: Ebenfalls Einzelfallprüfung. Bei Cannabis-Produkten wird wie in Bayern verfahren.

In Brandenburg kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Dazu darf die „Betäubungsmittelmenge, die bei etwa drei Gelegenheiten verbraucht werden kann“, nicht überschritten werden.

Bremen: Die Haschischmenge darf nicht die Grenze von zehn Gramm übersteigen. Für harte Drogen gelten drei Gramm.

Hamburg: Keine Angaben.

Hessen: Einzelfallprüfung. Die Generalstaatsanwaltschaft hat eine unverbindliche Empfehlung abgegeben, nach der bei Mengen bis zu 30 Gramm bei Cannabisprodukten und bis zu einem Gramm bei Heroin von der Strafverfolgung abgesehen werden kann.

Mecklenburg-Vorpommern: Einzelfallprüfung.

Niedersachsen: Einzelfallprüfung.

Nordrhein-Westfalen: Bis zu zehn Gramm Hasch und bis zu einem halben Gramm Heroin sollen als „geringe Menge“ straffrei bleiben.

Rheinland-Pfalz: Justizminister Caesar hat bereits im Januar 1993 eine Bundesratsinitiative eingeleitet, nach der unter 20 Gramm Haschisch und unter 100 Gramm Marihuana nur noch mit Bußgeldern belegt werden sollen.

Saarland: Keine Richtlinien. Strafverfolgung bei geringen Mengen ist erst beim dritten Wiederholungsfall üblich. Bei harten Drogen werden auf jeden Fall „strafprozessuale Maßnahmen“ eingeleitet.

Sachsen: Einzelfallprüfung.

Sachsen-Anhalt: Hier hat das Justizministerium sich „ganz bewußt entschieden“, keine Gramm-Mengen festzulegen, um „den Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaft“ nicht einzugrenzen.

Schleswig-Holstein: Höchstgrenze 30 Gramm Hasch, Kokain und Amphetamine bis zu fünf Gramm, Heroin bis ein Gramm.

Thüringen: Thüringen mag für seine Bratwürste bekannt sein, von Haschisch weiß man hier jedoch relativ wenig. 300 Gramm konnte die Polizei letztes Jahr im ganzen Land beschlagnahmen. Die Staatsanwaltschaften haben also wenig Erfahrung. Bei Mengen bis zu fünf Gramm kann das Verfahren eingestellt werden. Ansonsten gilt: „Keine weiche Welle bei harten Drogen.“ ee/bad