Bonn verweigert Visa

■ 22 Flüchtlinge aus Ruanda müssen trotz Kostenübernahme draußen bleiben

Düsseldorf (taz) – Zweiundzwanzig Frauen, Männer und Kinder, die sich vor dem Bürgerkrieg aus Ruanda nach Burundi retten konnten, dürfen nicht in die Bundesrepublik einreisen. Sie bekommen trotz garantierter Kostenübernahme durch deutsche Privatpersonen kein Einreisevisum von der deutschen Botschaft. Das Bonner Auswärtige Amt verweigert die Zustimmung, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Visa gegeben sind – und obwohl das zuständige Ausländeramt in Neuss wie auch das Düsseldorfer Innenministerium für die Einreise bereits grünes Licht gegeben haben.

Die seit Mitte April in Burundi festsitzenden Flüchtlinge sind Mitglieder der ruandischen Partnerorganisation der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG). Wie die Sprecherin des Kölner DPSG-Büros, Marie-Luise Dreber, dem Kölner Stadtanzeiger mitteilte, sind nach Ausbruch der Kämpfe mehrere führende Mitglieder des Partnerverbandes „systematisch ermordet worden“.

Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) hatte zuletzt während der Innenministerkonferenz Anfang Mai eine Initiative von Rheinland-Pfalz zur Aufnahme von hundert ruandischen Bürgerkriegsflüchtlingen unter Hinweis auf die uneinheitliche Haltung der Länderinnenminister verweigert. Gleichzeitig hatte Kanther aber auf das Ausländergesetz verwiesen, das in Einzelfällen den Ländern erlaubt, Flüchtlinge „aus dringenden humanitären Gründen“ aufzunehmen. In solchen Fällen, so Kanther, sei ein Einverständnis des Bundesinnenministeriums nicht nötig. Alle von Kanther genannten Voraussetzungen liegen im Fall der 22 Flüchtlinge vor. NRW-Innenminister Herbert Schnoor (SPD) hat die Visaverweigerung gestern „als ebenso skandalös wie beschämend“ bezeichnet. Daß die Bundesregierung es jetzt schon deutschen Institutionen verweigere, Flüchtlinge auf eigene Kosten nach Deutschland zu holen, zeige, daß die Koalition im Bereich Flüchtlingspolitik „nicht einmal mehr in Einzelfällen zu Humanität und Nächstenliebe fähig sei“. Walter Jakobs