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Hamburg schiebt KurdInnen weiter ab

■ Innensenator: Kein Alleingang, aber Ja zu bundeseinheitlichem Abschiebstopp

Auf Innensenator Werner Hackmanns Entgegenkommen dürfen asylsuchende Kurden in Hamburg vorerst nicht rechnen: Die Behörde teilte gestern auf taz-Anfrage mit, daß die Hansestadt sich dem vorgestern von Schleswig-Holstein beschlossenen Abschiebstopp für Kurden nicht anschließen werde. Diese Verfügung, die auch Rheinland-Pfalz jetzt erließ, ist auf sechs Monate befristet und gilt nur für Kurden aus den Notstandsprovinzen im Südosten der Türkei.

„Wir haben keine neuen Erkenntnisse, die einen Abschiebestopp erforderlich machen“, so Hamburgs Innenbehördensprecher Peter Kelch. Dabei beziehe man sich auch auf eine neue Verwaltungsgerichts-Rechtssprechung, nach der in der Westtürkei „eindeutig inländische Fluchtalternativen“ für Kurden bestünden.

Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Peter Bull hatte seiner Entscheidung allerdings einen neuen Bericht der Menschenrechtsorganisation amnesty international zugrunde gelegt: Danach hat die Zahl der Menschenrechtsverletzungen an der kurdischen Bevölkerung seit Mitte 1993 „dramatisch zugenommen“.

Einen dünnen Hoffnungschimmer gibt es dennoch für kurdische Asylsuchende: Auf der heutigen Konferenz der Ministerpräsidenten wird das Thema Abschiebestopp Thema sein. Innensenator Hackmann, so Peter Kelch, werde sich dort einer „bundeseinheitlichen Regelung nicht verschließen“. Ob er sich denn auch für eine solche Regelung einsetzen werde, ließ Kelch offen; der Senator werde sich über möglich neue Erkenntnisse infomieren.

Hingegen forderte die Hamburger GAL Hackmann bereits gestern auf, sich dem Abschiebestopp anzuschließen. Es sei zynisch, so die grüne Abgeordnete Anna Bruns, wenn der Senator das Problem mit dem Hinweis auf eine bundeseinheitliche Regelung aussitze. Die Grünen wollen daher in der nächsten Bürgerschaftssitzung am 1. Juni einen Abschiebestopp beantragen. sako

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