„Zusätzliche demütigende Belastung“

■ Das Abtreibungsrecht von CDU/CSU und FDP passiert den „Sonderausschuß“

Bonn (taz) – Für die Neuregelung des Abtreibungsrechts sind gestern die ersten Würfel gefallen. Wie erwartet wurde im Sonderausschuß der Gesetzentwurf zur Reform des Paragraphen 218 von CDU/CSU und FDP inklusive Änderungsanträgen mit 21 zu zwölf Stimmen angenommen. Der Gesetzentwurf der SPD fand nicht die erforderliche Mehrheit und wird als chancenloser Änderungsantrag zum Koalitionsentwurf am nächsten Donnerstag zur zweiten und dritten Lesung in den Bundestag eingebracht.

Für die SPD bleibe der Gesetzentwurf der Koalition „unannehmbar“, so SPD-Ausschußmitglied Inge Wettig-Danielmeier, da er das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Lasten der Frau ausnutze. Tatsächlich orientiert sich der Koalitionsentwurf sehr genau – teilweise wörtlich – an den Vorgaben aus Karlsruhe. Bei der Finanzierung des Abbruchs für bedürftige Frauen sieht er die Kostenerstattung durch die Sozialhilfe vor. Zusätzlich zur Prozedur von Beratung und Abbruch steht Frauen somit also noch der Gang zum Sozialamt bevor. Für Ulla Schmidt (SPD) „eine demütigende und zusätzliche Belastung“, während Uta Würfel, FDP-Verhandlungsführerin, heutzutage nichts Diskriminierendes mehr darin entdecken kann. Zusammen mit der Problem der Bestrafung des familiären Umfeldes der Schwangeren bei Nötigung war die Finanzierungsfrage der Hauptdissenspunkt zwischen Koalition und SPD. Dagegen wäre ein Kompromiß bei der Ausgestaltung der Beratungsregeln – bisher der dritte große Knackpunkt – möglicherweise denkbar gewesen, signalisierte heute Inge Wettig-Danielmeier. Außer Frage steht aber für die SPD, daß sie an ihrem Veto festhalten will – sowohl im Bundestag als auch in der Abstimmung im Bundesrat, die nun erst am 9. Juli stattfinden soll. Myriam Schönecker