Wahlrecht für EU-Bürger

■ Bundesrat fordert für die Stadt Bremen Teilnahme an der Bürgerschaftswahl

Mit deutlicher Mehrheit hat der Bundesrat gestern einem Bremer Antrag zugestimmt, der dazu führen soll, daß das künftige kommunale Wahlrecht von EU-AusländerInnen in Bremen zu einer Teilnahme an der Landtagswahl führen wird. Während in Bremerhaven mit der Stadtverordnetenversammlung eine eigenständige kommunale Ebene existiert, auf die sich das EU-BürgerInnen-Wahlrecht beziehen läßt, fehlt diese in Bremen. Denn hier sind die 80 bremischen Abgeordneten der Stadtbürgerschaft gleichzeitig auch die bremischen Mitglieder des Landtags. Damit nun weder diese typisch bremische Struktur geändert werden muß noch den rund 9.000 EU-AusländerInnen ihr künftiges kommunales Wahlrecht in der Stadt Bremen einfach vorenthalten wird, bleibt nur die vom Bundesrat jetzt unterstützte Möglichkeit eines vollen Bürgerschafts-Wahlrechts.

Voraussetzung dafür ist allerdings eine Änderung des Artikels 28 im Grundgesetz. Bürgermeister Wedemeier erwartet nach der gestrigen Abstimmung im Bundesrat, daß sich die Bundesregierung nun sowohl dafür als auch für die Anerkennung dieser Regelung in der EU-Kommission und dem EU-Ministerrat stark macht. Im Brüsseler „Ausschuß der Regionen“ zeichne sich sowieso bereits eine Mehrheit für die Anerkennung der Bremer Sonderregelung ab.

In der im Dezember 1992 beschlossenen Aufnahme des EU-Kommunalwahlrechts ins Grundgesetz waren die Stadtstaaten schlicht vergessen worden. Dort ist nur die Rede von „Kreisen und Gemeinden“, für die EU-BürgerInnen das Wahlrecht haben sollen. Für Hamburg und Berlin schlägt die EU-Kommission nun das Wahlrecht auf Bezirksebene vor, den Fall der Stadt Bremen hat die Kommission bisher offengelassen.

Ase