Abfallgesetz gescheitert

■ SPD-Länder lehnen im Bundesrat Töpfers Kreislaufwirtschaftsgesetz ab

Berlin (taz) – Die Mehrheit des Bundesrates hat gestern den Entwurf eines neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes abgelehnt. Die SPD-Länder kritisierten, der vom Bundestag mit der Koalitionsmehrheit Mitte April verabschiedete Entwurf trage nicht genügend zur Müllvermeidung bei. Die Verantwortung von Firmen für ihre Produkte bis ans Ende der Nutzungszeit sei nicht klar genug festgeschrieben. Zudem erleichtere der Gesetzentwurf die Müllverbrennung und sei nicht mit europäischem Recht kompatibel. Die Bundesregierung sei vor den Interessen der Wirtschaft eingeknickt.

Tatsächlich war in einem früheren Entwurf eine deutliche Priorität der stofflichen Verwertung gegenüber der Verbrennung formuliert, die dann auf Druck der Wirtschaft aus dem Gesetz verschwand. Jetzt heißt es, die Verbrennung zur Erzeugung von Wärme und Strom („thermische Verwertung“) sei der stofflichen Verwertung gleichwertig. Die Kritiker des neuen Abfallrechtes hatten weiter bemängelt, daß im Gesetz andere Begriffe verwendet werden als in den entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union. So soll ein neuer Oberbegriff „Rückstand“ eingeführt werden, der „Sekundärrohstoffe“ (verwertbare Rückstände) und Abfälle (nicht Verwertbares) umfaßt.

Die SPD-Mehrheit des Bundesrates wollte gestern angesichts der vielen Kritikpunkte nicht einmal mehr den Vermittlungsausschuß anrufen – der Entwurf des Gesetzes sei nicht mehr zu retten. Dafür handelte das Bonner Kabinett promt: Der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Franz-Josef Emde, sagte, die Bundesregierung werde den Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuß erneut einbringen. „Wir werden versuchen, das Gesetz konsensfähig zu bekommen.“ Andernfalls drohe ein Vollzugschaos – das müßten schließlich auch die SPD-Länder erkennen. ten