Abschiebepause

■ Kurden vorläufig nicht abgeschoben

Keine Entwarnung, aber immerhin eine – möglicherweise sehr kurze – Atempause für von der Abschiebung bedrohte Kurden. Der Senat stimmte gestern einer Empfehlung von Innensenator Werner Hackmann zu, nach der Flüchtlinge aus den Notstandsgebieten im Südosten der Türkei vorläufig nicht abgeschoben werden.

Im Gegensatz zu ähnlichen Beschlüssen des Großteils der SPD-regierten Bundesländer gilt dieser Abschiebestopp allerdings nicht für sechs Monate, sondern zunächst nur bis zu einem weiteren Gespräch der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Kohl und Außenminister Kinkel. Dies soll spätestens am 30. Juni stattfinden.

Hackmann erklärte seine Entscheidung gestern mit dem Fehlen einer „verläßlichen Lagebewertung des Auswärtigen Amts“. Es sei für ihn derzeit nicht klar, ob „es in der Westtürkei eine innerstaatliche Fluchtalternative für Kurden aus den Ostprovinzen gibt“.

Der Innensenator kritisierte im Gespräch mit der taz den jüngsten Lagebericht der Bundesregierung zur Situation in der Türkei. Das im April veröffentlichte Papier sei derart unklar gehalten, daß es als Entscheidungsgrundlage für oder gegen einen Abschiebestopp nicht geeignet sei. Aus diesem Grund hätten sich die Ministerpräsidenten der Länder am vergangenen Donnerstag auch nicht auf eine einvernehmliche Interpretation des Lageberichts einigen können.

Das Schicksal der kurdischen Flüchtlinge in Hamburg hängt damit weiter am seidenen Faden. Ringt sich die Bundesregierung dazu durch zuzugeben, daß es nicht auszuschließen ist, daß Kurden auch in der Westtürkei verfolgt werden, will Hackmann den Abschiebestopp verlängern. Im gegenteiligen Fall dürfte die Atempause spätestens Anfang Juli beendet sein. uex