■ Behinderte
: Stoff für Verfassung

Berlin/Bonn (dpa) – Die Achtung der Rechte der Behinderten soll als Verfassungsgebot in das Grundgesetz aufgenommen werden. Der Artikel 3 Absatz 3 soll um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ergänzt werden.