Gleichstellungswildwuchs

■ Frauenbeauftragte wollen mehr

Hamburgs Frauenbeauftragte haben eine Novellierung des „Gleichstellungsgesetzes von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst“ gefordert und heftige Kritik an Frauensenatorin Christina Weiss geübt. Gabi Stolte, Frauenbeauftragte im Bezirksamt Wandsbek: „Aus ihrem Erfahrungsbericht wird deutlich, daß die Situation der Frauenbeauftragten einem Wildwuchs gleicht.“

Den Zorn hatte Christina Weiss wegen einer Formulierung in ihrem vorige Woche vorgelegten Bericht auf sich gezogen. Darin hatte die Senatorin die Halbherzigkeit der Männer-Regierung mit der Formulierung verniedlicht: „Auf eine detaillierte Verankerung der Aufgaben und Kompetenzen ist im Gesetz verzichtet worden, um den Dienststellen auf der Grundlage der jeweils gewachsenen Struktur der Frauenbeauftragten Gestaltungsfreiraum zu belassen.“

Doch dieser „Gestaltungsfreiraum“, so die Frauen-Kritik, habe dazu geführt, daß es immer noch Behörde ohne Frauenbeauftragte gebe. Dazu gehöre die Sozial-, Gesundheits- und Schulbehörde sowie die Senatskanzlei. Denn eine Frauenbeauftragte könne ernannt werden, müsse aber nicht.

Zudem würden den Frauenbeauftragten in den verschiedenen Dienststellen unterschiedliche Aufgaben und Kompetenzen zugestanden. Einige bekämen ein Minimum an Freistellung, andere seien vor ihrer Ernennung durch den „Dienstherren“ sogar von den Kolleginnen gewählt worden.

Die Frauenbeauftragten fordern daher eine Novellierung des Gesetzes, damit in allen Behörden gleiche Bedingungen geschaffen werden können. Gabi Stolte: „Frauenbeauftragte brauchen endlich gesetzliche Regelungen über Aufgaben, Kompetenzen, Freistellung und Wahl.“

Kai von Appen