Bundesratsausschuß zu Mauergrundstücken

Der Rechtsausschuß des Bundesrates hat gestern mit großer Mehrheit dem Berliner Entwurf für ein „Gesetz zur Einbeziehung der Mauer- und Grenzgrundstücke in das Vermögensgesetz“ zugestimmt. Dies sei ein „wichtiger Erfolg“ für die Berliner Initiative, erklärte die Senatsjustizverwaltung. Der Entwurf regelt, daß die für den Bau der Mauer enteigneten Flächen an die früheren Eigentümer zurückgegeben werden.