Therapie-Patienten müssen zahlen

■ Bundestag beschließt mehrere Gesetzesänderungen

Berlin (ap/dpa/taz) – Der Bundestag hat gestern dem Psychotherapeutengesetz in der neuesten Fassung zugestimmt. Der neuen Fassung entsprechend müssen Patienten zehn Prozent der Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selber tragen. Dabei soll die Zuzahlung in der ersten Hälfte der Behandlung 20 Prozent betragen. Für die zweite Hälfte der Sitzungen ist dann kein eigener Beitrag mehr fällig. Für die Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen muß nichts zugezahlt werden. Der Satz für eine Psychotherapiestunde liegt in der Regel zwischen 70 und 110 Mark.

Der Vermittlungsausschuß zwischen Bundesrat und Bundestag hatte auf Änderungen des Psychotherapeutengesetzes bestanden. Die jetzt vom Bundestag beschlossene Fassung muß am 10.Juni vom Bundesrat gebilligt werden, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

Das Beschäftigungsförderungsgesetz ist in leicht veränderter Form im Bundestag erneut verabschiedet worden. Die geplanten Bestimmungen zur schärferen Bekämpfung der Schwarzarbeit wurden weggelassen.

AFG geändert

In der neuen Fassung wird jetzt unter anderem die private Arbeitsvermittlung gestattet. Bezieher von Arbeitslosenhilfe können zu Saisonarbeiten in Land- und Forstwirtschaft sowie bei der Obst- und Gemüseverarbeitung eingesetzt werden. Die Entgelte bei Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung (ABM) betragen zukünftig nur noch 80 Prozent des tariflichen Arbeitslohnes.

Der Bundesrat hatte die Gesetzesvorlage zunächst scheitern lassen. Daraufhin wurden vom Bundestag die Bestimmungen zur Schwarzarbeit weggelassen. Damit können die Länder das Gesetz nicht mehr dauerhaft blockieren, da die übrigen Regelungen nicht von der Zustimmung des Bundesrates abhängig sind. Der Bundesrat kann aber immer noch am 10.Juni den Vermittlungsausschuß anrufen. BD