Bleiberecht für „Altfälle“ gefordert

■ AWO-Flüchtlingsberatung kritisiert Asylpraxis

Die Bearbeitung von Asylanträgen ist seit der Verabschiedung des verschärften Asylverfahrensgesetzes im vergangenen Juli „erheblich beschleunigt“ worden. Neuanträge würden jetzt innerhalb von zwei bis drei Wochen entschieden, erklärte gestern die Leiterin der Flüchtlingsberatung der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Katharina Vogt. „Wir beobachten jedoch die mangelnde Qualität der Entscheidungen.“ Sie führte dies auf die „offensichtliche Unkenntnis der Lage in den Herkunftsländern“ zurück und bemängelte „immer wieder vorkommende juristische Formfehler“ der Bescheide. Für problematisch hält Vogt, daß ein sehr hoher Anteil der Asylbewerber bereits am Tag der Antragstellung interviewt wird. Zu diesem Zeitpunkt wüßten die Flüchtlinge in der Regel kaum, wie das Verfahren läuft, was sich zu ihrem Nachteil auswirken könne. Sie räumte aber auch ein, daß die Zahl der unrechtmäßigen Abschiebungen in letzter Zeit abgenommen habe.

Vogt stellte anläßlich des zehnjährigen Bestehens der Beratungsstelle fest, daß Flüchtlinge infolge der veränderten Rechtslage häufiger Rat suchen. Da sie in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes kein Bargeld mehr erhielten, könnten sie keine Rechtsanwälte mehr bezahlen und seien stärker auf kostenlose Beratungen angewiesen. Pro Monat suchen rund 160 Flüchtlinge die AWO- Beratung auf. Etwa die Hälfte sind Kriegsflüchtlinge aus dem früheren Jugoslawien.

Als unzureichend bezeichnete Vogt auch die Altfallregelung, wonach Flüchtlinge bestimmter Staaten, die schon sehr lange auf eine Entscheidung ihres Asylantrags warten, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die AWO-Beratungsstelle und der Flüchtlingsrat fordern, daß alle Asylbewerber, die seit dem Stichtag 1. Januar 1991 hier leben und über deren Antrag noch nicht entschieden wurde, ein Bleiberecht bekommen. win