Frauen im Knast

Etwa vier Prozent aller Gefangenen in Deutschland sind Frauen. Gerade der geringe Anteil weiblicher Inhaftierter führt jedoch zu diskriminierenden Haftbedingungen. Das Strafvollzugsgesetz fordert zwar einen Strafvollzug, der speziell auf Frauen abgestimmt ist, real existieren aber nur drei Haftanstalten für Frauen. Diese Zentralisierung bedeutet für gefangene Frauen meistens Isolierung von der Familie und sonstigen sozialen Bezügen. In den Frauenknästen wird fast nur Arbeit aus „typisch weiblichen“ Berufsbereichen angeboten, die Frauen werden so fast ausschließlich auf ihre Familien- und Mutterrolle orientiert. Viele Frauen sind in Männerknästen untergebracht und deren Prinzipien unterworfen. Dort haben sie kaum Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten. Für die selbständige Sicherung des Lebensunterhalts werden damit keine Voraussetzungen geschaffen. Etwa drei Viertel aller Frauen sitzen wegen Eigentumsdelikten oder Ersatzfreiheitsstrafen. Foto: Brigitte Kraemer