Männerscham

Der Verkauf von Männerunterhosen durch Frauen verstößt nicht gegen geltendes Recht. Der Petitionsausschuß des Bundestages wies mit dieser Begründung die Klage eines Mannes aus Tübingen zurück, der klagte, er habe sich in zwei Kaufhäusern auf der Suche nach Männerunterhosen weiblichem Verkaufspersonal „ausgesetzt“ gesehen.