Es gibt kein Grundrecht auf die eigene Schüssel

■ Denkmalschützer können Satellitenantennen verbieten / Viele Streits im Osten

Satellitenantennen können richtig Ärger mit sich bringen, auch wenn „Schüssel“-Verkäuferin Evelyn Gernhardt beteuert: „Das Grundrecht auf Informationsfreiheit schließt auch das Recht des Mieters auf Installation einer Sat-Antenne mit ein.“ Doch sie schränkt ein: „Höchstens bei denkmalgeschützten Häusern kann es Schwierigkeiten geben.“

Gerhard Eichmann, der in der Rechtsabteilung der Berliner Mietergemeinschaft tätig ist, sieht das anders: „Die Informationsfreiheit gilt schon als gewährleistet, wenn eine Versorgung mit Kabel oder Satellit auch nur in Aussicht gestellt wurde.“ Ausländische Mitbürger hätten noch eher Chancen, ein Recht auf Sat-Empfang zugestanden zu bekommen, wenn keine andere Möglichkeit bestehe, einen Sender in ihrer Heimatsprache zu empfangen.

Grundsätzlich empfiehlt Eichmann, eine schriftliche Genehmigung des Vermieters einzuholen: „Der soll möglichst auch den Platz benennen, an dem die Schüssel installiert werden kann.“ Andernfalls, so Eichmann, habe der Vermieter einen Beseitigungsanspruch. Das schließe wegen gebohrter Löcher manchmal auch die Fassaden-Renovierung mit ein.

Auch Nachbarn, denen Licht genommen wird durch die Sat-Antenne, haben Anspruch auf Beseitigung des Übels. Gerade in den Boom-Jahren nach der Wende kam es im Osten verstärkt zu Streitigkeiten, da viele Mieter eine Schüssel installierten, ohne zuvor eine Genehmigung eingeholt zu haben, erinnert sich Eichmann.

Weniger dramatisch ist die Lage im eigenen Mietbereich, also auf dem Balkon. Eichmann: „Solange die Schüssel nicht so befestigt ist, daß die Haussubstanz – zum Beispiel durch Dübel – beeinträchtigt wird, kann der Vermieter nichts sagen. Doch auch an denkmalgeschützten Häusern, deren Fassadenbild nicht verunstaltet werden darf, gibt es Abhilfe. Offsetspiegel, die waagerecht auf dem Balkon montiert werden können, bleiben praktisch unsichtbar. lk