■ MediaBazaar: Nordeutsches Dudelfunk-Duell
Die neue Pop-Welle „N-Joy Radio“, mit der der NDR seit Ostermontag ganz Norddeutschland beschallt, darf endgültig auch im Stadtstaat Hamburg die Jugendlichen volldröhnen. Am Freitag beschloß das Hanseatische Oberverwaltungsgericht (OVG), definitiv keine einstweilige Anordnung dagegen zu erlassen. Verlangt hatte sie Frank Ottos werbefinanzierter Dudelfunk „OK-Radio“. Otto befürchtet, durch die öffentlich- rechtliche Konkurrenz Teile seiner HörerInnen zu verlieren.
In der ersten Instanz hatte „OK- Radio“ zunächst recht bekommen (taz vom 26.3.), doch hatte das OVG Ende März das N-Joy-Verbot bis zur späteren inhaltlichen Entscheidung erstmal suspendiert. Seinen jetzigen Sieg feierte der NDR, zumeist unter persönlichem Einsatz seines Intendanten Jobst Plog, sogleich auf allen Frequenzen. Vielleicht etwas voreilig. Denn „OK-Radio“ plauderte unter der Übeschrift „Dunkel und widersprüchlich“ am Abend ein wenig aus dem Urteils-Nähkästchen: Eigenartig, wenn das OVG erst hervorhebe, „daß der bisherige Frequenzbestand des NDR in verfassungswidriger Weise entstanden ist“, dann aber meine, dies sei einstweilen hinzunehmen, da sonst „verfassungsrechtlich ein Zustand der Unordnung“ entstünde, der noch verfassungswidriger wäre. „OK-Radio“ überlegt, deshalb das Bundesverfassungsgericht anzurufen.Ulla Küspert
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