Nun doch ein Kreuz mit den Repsen

■ Wahlausschuß von Sachsen-Anhalt revidiert eigenen Wahlausschluß der „Republikaner“

Magdeburg (taz) – Der Landeswahlausschuß von Sachsen-Anhalt hat gestern seinen eigenen Beschluß vom vergangenen Mittwoch gekippt und die rechtsradikalen „Republikaner“ doch noch zur Landtagswahl am 26. Juni zugelassen. Für eine Zulassung stimmten nun neben dem Landeswahlleiter Uwe-Paul Söker die Vertreter der FDP, von Bündnis 90/ Die Grünen und der Arbeitslosenpartei. Die CDU blieb bei ihrem Nein, PDS und SPD enthielten sich der Stimme.

Zuvor hatte Landeswahlleiter Uwe- Paul Söker mit Engelszungen auf die Mitglieder des Gremiums eingeredet und ihnen vor Augen gehalten, daß die „Republikaner“ ihre Listenparteitage auch in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf genau dieselbe Art durchgezogen haben, wie sie in Sachsen-Anhalt jetzt plötzlich nicht zulässig sein sollte.

Die zunächst beschlossene Nichtzulassung der Reps zu der Wahl hatte die Mehrheit des Landeswahlausschusses damit begründet, daß die Reps ihre Delegierten nicht zum Ort des Listenparteitages eingeladen hatten, sondern zu drei Treffpunkten, von denen aus sie schließlich mit Autos zum eigentlichen Tagungsort gefahren wurden. „Allen Delegierten war dieses Verfahren sechs Wochen vorher bekannt“, so Söker, „also ist nicht ersichtlich, daß bestimmte Delegierte bewußt von der Listenwahl ausgeschlossen werden sollten.“ Ein Verstoß gegen die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Hamburg- Entscheidung geforderten Mindestregeln einer demokratischen Wahl sei nicht ersichtlich.

Es war allerdings weniger die überzeugende Argumentation des Wahlleiters als vielmehr der Druck der hinter den Ausschußmitgliedern stehenden Parteien, der die ursprüngliche Entscheidung zum Kippen brachte. Sie fürchteten das Risiko eines erneuten Wahlganges. Der Landesvorsitzende der Reps, Rudolf Karl Krause, hatte schon unmittelbar nach der ersten Sitzung des Landeswahlausschusses angekündigt, daß er eine Landtagswahl ohne Beteiligung seiner Partei unverzüglich anfechten werde. Franz Schönhuber und Krause hätten dann versucht, den Wegner-Effekt auch für die Reps zu nutzen. Dennoch fiel die Entscheidung im Landeswahlausschuß zugunsten einer Wahlzulassung der Reps mit vier Jastimmen bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen denkbar knapp aus. Die „Republikaner“ in Sachsen-Anhalt müssen jetzt ohne den Wegner-Effekt um Wählerstimmen werben. Nach allen bisherigen Umfragen dürften sie damit nicht sonderlich erfolgreich sein. Es fällt den „Republikanern“ nach wie vor schwer, im Osten richtig Fuß zu fassen. Schließlich waren in einer repräsentativen Umfrage des Leipziger Instituts für Marktforschung 71 Prozent aller Ostdeutschen für ein Verbot der „Republikaner“. Eberhard Löblich Seite 10