Gras-Kauf erschwert

■ Trotz Razzia: Bistro-Betreiber wollen nicht aufgeben

„Wir machen weiter“, sagt Oliver Hönck auch nach der Polizeirazzia vom Samstag, als Drogenfahnder sein Bistro „Buffy“ in Harburg nach Cannabisprodukten filzten. Hönck: „Sinn der Aktion war es schließlich, eine Entkriminalisierung von weichen Drogen herbeizuführen. Und an unserer Haltung hat sich nichts geändert.“

Oliver Hönck, Rigo Maaß und Olaf Sötje hatten in ihrem Bistro zwei Monate lang offen Haschisch und Marihuana über die Theke verkauft. Das Gramm kostete 10 bis 20 Mark, verteilt wurde nur an über Achtzehnjährige. „Wir wollten damit ein Zeichen gegen die Drogenpolitik setzen, die Haschischkonsumenten zwingt, sich ihren Stoff versteckt und illegal zu besorgen“, so Hönck.

Nachdem am Samstag verschiedene Zeitungen über den Cannabisverkauf am Hirschfeldplatz berichtet hatten, stellte die Polizei bei der Razzia kleinere Mengen Marihuana sicher und nahm zwei der Wirte vorübergehend fest. Am Sonntag morgen wurden sie wieder freigelassen, da keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr bestand. Das üble Nachspiel kam allerdings noch: Den Bistroinhabern droht ein Strafverfahren wegen Drogenhandels, und das Ordnungsamt entzog ihnen die Lizenz für ihr Lokal. Hönck: „Wir werden dagegen vorgehen. In Holland war es auch anfangs so, daß die Coffeeshops immer wieder von der Polizei geschlossen wurden, bis der Verkauf irgendwann erlaubt wurde.“

„Die Zeitungsveröffentlichungen über die Dealerei im Buffy setzten uns unter Zugzwang und machten einen Eingriff unvermeidbar“, rechtfertigt Polizeisprecher Hartmut Kapp die Razzia. „Nach wie vor steht Drogenbesitz bei uns grundsätzlich unter Strafe, auch wenn das Ermittlungsverfahren in besonderen Fällen eingestellt werden kann.“

Hamburgs Drogenbeauftragter Horst Bossong bezweifelt daher, ob die „Buffy“-Aktion der Diskussion um Entkriminalisierung dienlich war, obwohl er sich für einen öffentlichen Handel einsetzt. Bossong: „Die positiven Erfahrungen aus Holland zeigen, daß die Coffeeshops zu einer Trennung der harten und weichen Drogenmärkte geführt haben.“ Doch auch Bossong wirft ein, daß das vieldiskutierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts an der bestehenden Rechtslage nichts ändere, daß der Besitz zwecks Eigenkonsum zwar straffrei, der Handel mit Cannabis jedoch noch strafbar ist. Bossong: „Eine Gesetzesänderung auf Bundesebene ist derzeit nicht mehrheitsfähig.“ Die Polizei sei verpflichtet einzuschreiten, sofern sie vom offenen Handel erfahre und Cannabis nicht „diskret“ über den Ladentisch wandert.

Ein Polizeiinsider schränkt ein: „Aber nur im Rahmen unserer Möglichkeiten. Wenn es zum Handel großen Stils kommt, können wir aufgrund der angespannten Personalsituation wegen der Hasch-Fahndung andere Bereiche nicht vernachlässigen.“ Ein Coffeeshop-Ring sitzt nach taz-Informationen schon in den Startlöchern.

Ute Schmölz/Kai von Appen